HUNDEKUNDEKURS - ZUSATZTERMIN 25.11.2024

Veröffentlicht am: 13.08.2024

Wer muss den Kurs absolvieren? Seit 1. Januar 2013 müssen jene Personen einen Hundekundenachweis binnen Jahresfrist erbringen, die einen Hund neu anschaffen oder angeschafft haben und nicht vor der Anschaffung dieses Hundes einen anderen Hund innerhalb der letzten 5 Jahre gehalten haben (§3b Abs. 8 des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes idgF. bzw. Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013).
Ausnahmen von der Verpflichtung bestehen für:
Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen, die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.


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