PRIVATZIMMERVERMIETUNG/ BEHERBERGUNG VON GÄSTEN

Veröffentlicht am: 27.06.2024

Aus aktuellem Anlass weisen wir gem. Steiermärkischem Nächtigungsabgabegesetz - StNAG, auf die Abgabenpflicht (EUR 2,50 Nächtigungsabgabe pro Gast und Nacht) für entgeltliche Beherbergung von Gästen hin.

Beherberger sind verpflichtet sich VOR Beherbergungsbeginn am Gemeindeamt anzumelden und Gästeblätter zu führen. Diese werden nach Anmeldung des Beherbergungsbetriebs bzw. der Privatzimmervermietung auf der Gemeinde ausgegeben bzw. besteht nach Freischaltung die Möglichkeit eines elektronischen Gästebuches.

Weitere Informationen zum Thema Beherbergung erhalten Sie unter dem angeführten Link.

In dringenden Anmeldefällen aufgrund der bevorstehenden Formel1 Veranstaltung melden Sie sich bitte noch heute unter +43351282432510.

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