AMTSTIERÄRZTLICHER RUFBEREITSCHAFTSDIENST 2. QUARTAL 2025

Veröffentlicht am: 26.03.2025

Der amtstierärztliche Rufbereitschaftsdienst ist ausschließlich für außerhalb der normalen Dienstzeiten anfallende, amtliche Angelegenheiten, insbesondere für Tiersuchen- und Tierschutzerhebungen, zuständig. Für den Fall, dass der eingeteilte Amtstierarzt/die eingeteilte Amtstierärztin unter der angeführten Nummer nicht erreicht werden kann, ist die Landeswarnzentrale - Tel. 0316 877-77 - zu verständigen.


Rufbereitschaftsdienst KW 14 - KW 26