Bitte beachten Sie:
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, darf der zweite bzw. dritte Hauptwohnsitzgemeldete bei der Einkommensberechnung nicht mitgerechnet werden.
Asylwerber:innen haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können ebenfalls keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. [PDF-Dokument]
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, darf der zweite bzw. dritte Hauptwohnsitzgemeldete bei der Einkommensberechnung nicht mitgerechnet werden.
Asylwerber:innen haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können ebenfalls keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. [PDF-Dokument]